Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und der Filmproduktion ZULEGER FILMS. Sie gelten für sämtliche Auftragsproduktionen und bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Angebots und Vertrages.
Diese AGB gelten für alle Filmproduktionen, Angebote und Verträge der ZULEGER FILMS. Sie sind primär für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen vorgesehen.
Eine rechtliche Bindung entsteht durch schriftliche Bestätigung eines Angebotes oder durch Unterzeichnung eines Produktionsvertrages. Bestätigungen per E-Mail sind zulässig.
Die Filmproduktion erfolgt auf Grundlage eines genehmigten Drehbuches, Treatments oder vergleichbarer Unterlagen. Vom Produzenten entwickelte Konzepte bleiben dessen geistiges Eigentum, sofern keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
Der vereinbarte Preis umfasst sämtliche Herstellungskosten sowie eine vorführfähige Erstkopie des Filmwerks.
Wetterbedingte Verschiebungen von Dreharbeiten sind grundsätzlich nicht im kalkulierten Produktionspreis enthalten und können zusätzliche Kosten verursachen.
Beauftragte Versicherungen, externe Beratung oder zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet.
Vorbereitungsarbeiten und Dreharbeiten beginnen erst nach Vertragsunterzeichnung oder Angebotsannahme.
Die kreative und technische Umsetzung des Filmprojektes liegt im Verantwortungsbereich der Filmproduktion.
Änderungen an Drehbuch, Ablauf oder bereits produzierten Filmteilen können zusätzliche Kosten verursachen und müssen schriftlich vereinbart werden.
Synchronisationen oder Untertitel in anderen Sprachen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Produzent gewährleistet eine technisch einwandfreie Ton- und Bildqualität des Filmwerks.
Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Anerkannte Sachmängel werden durch den Produzenten behoben, sofern der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung leistet.
Bei Rücktritt vom Produktionsauftrag werden bereits entstandene Kosten sowie entgangener Gewinn in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor Drehbeginn können bis zu 50 % der kalkulierten Kosten anfallen. Bei späterem Rücktritt wird der volle Produktionspreis verrechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung zu 100 % bei Auftragserteilung.
Bei Projekten ab 10.000 € gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Die Filmproduktion verfügt über die notwendigen urheberrechtlichen Verwertungsrechte gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz.
Der Umfang der Nutzungsrechte wird im Produktionsvertrag festgelegt und tritt erst nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in Kraft.
Das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) verbleibt zur Sicherung der Rechte grundsätzlich beim Produzenten.
Der Produzent ist berechtigt, Ausschnitte des Filmwerks für Eigenwerbung, Festivals oder Referenzzwecke zu verwenden.
Gerichtsstand ist der Sitz des Produzenten. Es gilt österreichisches Recht.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung sowie im Impressum.