Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen der ZULEGER FILMS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und der Filmproduktion ZULEGER FILMS. Sie gelten für sämtliche Auftragsproduktionen und bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Angebots und Vertrages.

1. Allgemeines

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Filmproduktionen, Angebote und Verträge der ZULEGER FILMS. Sie sind primär für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen vorgesehen.

Vertragsabschluss

Eine rechtliche Bindung entsteht durch schriftliche Bestätigung eines Angebotes oder durch Unterzeichnung eines Produktionsvertrages. Bestätigungen per E-Mail sind zulässig.

Drehbuch und Konzept

Die Filmproduktion erfolgt auf Grundlage eines genehmigten Drehbuches, Treatments oder vergleichbarer Unterlagen. Vom Produzenten entwickelte Konzepte bleiben dessen geistiges Eigentum, sofern keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.

2. Kosten

Produktionskosten

Der vereinbarte Preis umfasst sämtliche Herstellungskosten sowie eine vorführfähige Erstkopie des Filmwerks.

Wetterrisiko

Wetterbedingte Verschiebungen von Dreharbeiten sind grundsätzlich nicht im kalkulierten Produktionspreis enthalten und können zusätzliche Kosten verursachen.

Zusatzleistungen

Beauftragte Versicherungen, externe Beratung oder zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet.

3. Herstellung, Änderungen und Abnahme

Beginn der Produktion

Vorbereitungsarbeiten und Dreharbeiten beginnen erst nach Vertragsunterzeichnung oder Angebotsannahme.

Künstlerische Gestaltung

Die kreative und technische Umsetzung des Filmprojektes liegt im Verantwortungsbereich der Filmproduktion.

Änderungswünsche

Änderungen an Drehbuch, Ablauf oder bereits produzierten Filmteilen können zusätzliche Kosten verursachen und müssen schriftlich vereinbart werden.

Fremdsprachige Versionen

Synchronisationen oder Untertitel in anderen Sprachen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Haftung

Qualitätsgarantie

Der Produzent gewährleistet eine technisch einwandfreie Ton- und Bildqualität des Filmwerks.

Haftungsumfang

Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Mängelbeseitigung

Anerkannte Sachmängel werden durch den Produzenten behoben, sofern der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung leistet.

5. Rücktritt vom Vertrag

Stornierung durch Auftraggeber

Bei Rücktritt vom Produktionsauftrag werden bereits entstandene Kosten sowie entgangener Gewinn in Rechnung gestellt.

Stornofristen

Bei Stornierung innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor Drehbeginn können bis zu 50 % der kalkulierten Kosten anfallen. Bei späterem Rücktritt wird der volle Produktionspreis verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Standardzahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung zu 100 % bei Auftragserteilung.

Bei größeren Produktionen

Bei Projekten ab 10.000 € gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 1/3 bei Auftragserteilung
  • 1/3 bei Drehbeginn
  • 1/3 bei Abnahme der Produktion

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Urheberrecht

Die Filmproduktion verfügt über die notwendigen urheberrechtlichen Verwertungsrechte gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz.

Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzungsrechte wird im Produktionsvertrag festgelegt und tritt erst nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in Kraft.

Originalmaterial

Das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) verbleibt zur Sicherung der Rechte grundsätzlich beim Produzenten.

8. Sonstige Bestimmungen

Eigenwerbung

Der Produzent ist berechtigt, Ausschnitte des Filmwerks für Eigenwerbung, Festivals oder Referenzzwecke zu verwenden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Produzenten. Es gilt österreichisches Recht.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung sowie im Impressum.